21. Mai 2026, 08:01

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Nach Bern und Luzern: Basel hinterfragt die Fuchsjagd

Im Basler Grossen Rat verlangt ein Vorstoss eine wissenschaftliche Überprüfung der Fuchsjagd und verweist auf den Kanton Genf, der seit über fünfzig Jahren ohne Hobby-Jagd auskommt.

In den beiden Basel wurden im Jagdjahr 2024 679 Rotfüchse erlegt, 676 davon im Landkanton.

Schweizweit kamen im selben Zeitraum rund 20’000 dieser Beutegreifer zur Strecke. Basta-Grossrätin Brigitta Gerber hat dazu eine schriftliche Anfrage eingereicht und fordert eine Prüfung der «wissenschaftlichen Evidenzlage» zur Fuchsjagd. Ihre Vermutung: Wäre sich die Bevölkerung dieser Evidenz bewusst, fände die Hobby-Jagd auf den Fuchs im heutigen Ausmass kaum Unterstützung.

Das Amt für Wald und Wild beider Basel will dem laufenden politischen Geschäft nicht vorgreifen, verweist aber darauf, dass ein grosser Teil der Tiere wegen Krankheit erlegt werde. Genau dieses Argument ist der Kern des Streits. Der Kanton Luzern, der als einziger Schweizer Kanton eine Krankheitsstatistik beim Fuchs führt, registrierte im Jagdjahr 2018/19 unter 2’217 erlegten Tieren nur 39 kranke Füchse, also 1,76 Prozent. Knapp 98 Prozent waren gesund und wurden auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsorgt.

Was die Forschung zur Fuchsjagd zeigt

Seit über dreissig Jahren belegen mindestens 18 wildbiologische Studien, dass die Fuchsjagd Bestände weder dauerhaft senkt noch Krankheiten eindämmt. Frei werdende Reviere werden umgehend durch Zuwanderung besetzt, und bejagte Populationen reagieren mit höheren Geburtenraten. Im Bayerischen Nationalpark, wo Füchse nicht bejagt werden, liegt die Wurfgrösse bei rund 1,7 Welpen pro Füchsin, in intensiv bejagten Revieren etwa dreimal so hoch. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Diese Selbstregulation ist in einem eigenen Dossier ausführlich dokumentiert.

Auch das Gesundheitsargument hält der Prüfung nicht stand. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigte eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz um 35 Prozent gesteigertem Jagddruck schrumpfte der Bestand nicht, die Befallsrate stieg im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent. Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten. Hinzu kommt: Ein Fuchs vertilgt jährlich Tausende Mäuse, die wichtigsten Wirte für Zecken. Wer den Mäusejäger dezimiert, erhöht tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME.

Genf und Luxemburg liefern den Praxisbeweis

Der Kanton Genf hat die Milizjagd 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither regulieren professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Wildbestände, in der jüngsten Saison wurde kein einziger Fuchs zum Freizeitvergnügen erschossen. Das gesamte Wildtiermanagement kostet rund eine Million Franken pro Jahr, umgerechnet etwa eine Tasse Kaffee pro Einwohnerin und Einwohner. Die Biodiversität ist seit 1974 gestiegen, die Schalenwildbestände sind stabil, und die Wildschäden bewegen sich im langjährigen Mittel auf dem Niveau vergleichbarer Kantone mit Hobby-Jagd. Genau darauf verweist auch Gerber: «Genf macht ein hervorragendes und erfolgreiches Wildtiermanagement seit über 40 Jahren.»

Luxemburg schützt den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Eine Bestandsexplosion blieb aus, die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm sank sogar deutlich. Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit 1914 untersagt, ohne dass eine Tierart ausgestorben wäre. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei eine nicht übertragbare Ausnahme, lässt sich angesichts dieser Befunde nicht halten.

Teil einer schweizweiten Welle

Der Basler Vorstoss steht nicht allein. Beide Basel gehören zu den Revierjagdkantonen, in denen Jagdgesellschaften ihre Reviere pachten. Parallel zur Anfrage im Grossen Rat liegt der Baselbieter Regierung eine Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf vor, der in über zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse eingereicht hat. Das Amt beider Basel hat eine Stellungnahme für Juni 2026 angekündigt.

Andernorts ist die Reaktion der Behörden ernüchternd. Der Berner Regierungsrat lehnte am 6. Mai 2026 eine parteiübergreifende Motion ab, die einen wissenschaftlich begleiteten Verzicht auf die Fuchsjagd erproben wollte. Über das Geschäft entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Im Kanton Luzern wies die zuständige Kommission die Petition Wolfs ohne Anhörung ab. Die Frage, die Gerber in Basel stellt, bleibt damit so aktuell wie unbeantwortet: Erfüllt die Fuchsjagd überhaupt die Zwecke, die ihr zugeschrieben werden?

Fuchsjagd: Berner Regierung will Evidenz nicht prüfen

Der Berner Regierungsrat hat eine parteiübergreifend getragene Motion abgelehnt, die in einem begrenzten Gebiet wissenschaftlich erproben wollte, welche Folgen ein Verzicht auf die Fuchsjagd hätte.

Eingereicht wurde der Vorstoss am 3. Dezember 2025 von GLP-Grossrat Casimir von Arx, mitgetragen von Vertreterinnen und Vertretern aus SP, SVP, Grünen, EVP und FDP.

Gefordert wurde ein zeitlich befristeter, wissenschaftlich begleiteter Feldversuch: In einem geeigneten Gebiet sollte untersucht werden, wie sich ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Bejagung des Rotfuchses auf Fuchsbestand, Wildtiergesundheit, öffentliche Gesundheit, Artenvielfalt und Landwirtschaft auswirkt.

Der Anlass ist beträchtlich. In der Schweiz werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik üblicherweise zwischen 15’000 und 25’000 Rotfüchse pro Jahr geschossen, im Kanton Bern sind es zwischen 2’000 und 3’500 Tiere. Wie die «Berner Zeitung» Ende Oktober 2025 berichtete, landet der grösste Teil der rund 3’000 erlegten Berner Füchse anschliessend im Abfall.

Die treibende Kraft hinter dem Anliegen ist der Jurist Pascal Wolf, der in mehr als zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse, welche sich hauptsächlich auf die Hinterfragung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd konzentrieren, initiierte. Behörden wiesen diese bislang oft ab, zuletzt die zuständige Luzerner Kommission, deren Vorgehen wildbeimwild.com kritisch nachgezeichnet hat. Wolfs Engagement und die fachlichen Hintergründe sind ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Die Begründung des Regierungsrats

Der Regierungsrat beantragt mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Ablehnung. Seine Argumentation stützt sich nicht auf Daten, sondern auf die Systematik des Jagdrechts: Der Rotfuchs sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz eine jagdbare Wildtierart, sein Bestand sei im ganzen Kanton verbreitet und in keiner Weise bedroht. Einschränkungen der Bejagung liessen sich primär mit Artenschutz begründen, der hier nicht greife. Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die Wirkung eines Verzichts auf die Fuchsjagd wissenschaftlich zu untersuchen.

Bemerkenswert ist eine Passage, die der Regierungsrat selbst formuliert: Da nicht bedrohte Arten durch die Hobby-Jagd genutzt werden dürften, sei die Hobby-Jagd «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung ausgerechnet jenen Punkt, den die Hobby-Jagd in der Öffentlichkeit gewöhnlich bestreitet.

Der Kernwiderspruch

Genau hier liegt die Schwäche der Antwort. Die Motion fragte nicht, ob der Fuchs bedroht ist, sondern ob die Bejagung die ihr zugeschriebenen Zwecke überhaupt erfüllt. Diese Frage lässt der Regierungsrat unbeantwortet. Erstunterzeichner von Arx kritisiert denn auch öffentlich im Radio BeO, die Regierung gehe am eigentlichen Anliegen der Motion vorbei.

Die wissenschaftliche Ausgangslage ist dabei keineswegs offen. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Der Fuchsbandwurm lässt sich wirksam über Entwurmungsköder senken, während die Bejagung dafür als ungeeignet gilt. Fuchsbestände bleiben auch unter starkem Jagddruck stabil, weil Zuwanderung und höhere Reproduktion Verluste rasch ausgleichen. Den Rückgang seltener Arten führt die Forschung mehrheitlich auf Lebensraumverlust und intensive Landwirtschaft zurück, nicht auf den Beutegreifer Fuchs. Den Forschungsstand zum evidenzbasierten Fuchsmanagement hat wildbeimwild.com zusammengefasst.

Dass ein Verzicht praktikabel ist, zeigt der Blick über die Kantonsgrenze. Im Kanton Genf ist die Jagd für Privatpersonen seit 1974 verboten, jährlich finden lediglich bis zu zwanzig behördliche Spezialabschüsse statt. Luxemburg schont den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Auch innerhalb der Schweiz gibt es jagdfreie Räume: Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit der Gründung 1914 untersagt, der Fuchs wird dort wie alle anderen Arten vollständig geschont, und zahlreiche weitere Nationalparks in Europa handhaben es ebenso. Eine Bestandsexplosion, vermehrte Seuchen oder übermässige Schäden sind in keinem dieser Fälle eingetreten. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei nicht übertragbar, hält der Prüfung damit nicht stand. Mehr dazu im Dossier zur Selbstregulation von Wildpopulationen und im Beitrag über die Tierquälerei auf der Fuchsjagd.

Wenn die Jagd Krankheiten fördert

Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Gesundheitsargument der Hobby-Jagd. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigt eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz massiv intensivierter nächtlicher Bejagung auf rund 700 Quadratkilometern, bei der die Strecke um 35 Prozent stieg, schrumpfte der Fuchsbestand nicht. Die Befallsrate mit dem Parasiten kletterte im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent, während sie im Vergleichsgebiet stabil blieb. Die Studie trägt den bezeichnenden Titel «An inappropriate paradigm». Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten.

Auch bei Zecken spricht die Evidenz gegen den Abschuss. In Gebieten mit hoher Aktivität von Beutegreifern wie Fuchs und Steinmarder tragen Nager deutlich weniger Zecken, und diese sind seltener infiziert. Wer den Mäusejäger Fuchs dezimiert, erhöht damit tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME, deren Fallzahlen in der Schweiz zuletzt Höchststände erreichten. wildbeimwild.com hat aufgezeigt, wie Hobby-Jäger Krankheiten verbreiten und warum die Hobby-Jagd Krankheiten sogar fördert.

Die Brisanz ist hoch, denn die Schweiz ist beim Fuchsbandwurm ein europäischer Hotspot. Eine 2025 in «The Lancet Infectious Diseases» veröffentlichte Übersicht zählte für die Jahre 1997 bis 2023 europaweit 4’207 Fälle alveolärer Echinokokkose, rund 68 Prozent davon in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Pro Kopf liegt die Schweiz nach Litauen an zweiter Stelle. Ausgerechnet in dieser Lage auf eine nachweislich kontraproduktive Bejagung statt auf Entwurmung zu setzen, ist gesundheitspolitisch schwer zu begründen.

Patentkanton ohne Revierpflicht

Wichtig für die Einordnung: Bern ist einer von sechzehn Patentjagd-Kantonen. Wer ein Patent löst, darf im gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne Verantwortung für ein bestimmtes Revier zu tragen. Die Vorstellung, die Hobby-Jägerschaft erfülle mit dem Fuchsabschuss eine flächendeckende Pflegeaufgabe, lässt sich aus diesem System nicht ableiten.

Wie es weitergeht

Mit der Ablehnung durch den Regierungsrat ist das Geschäft nicht erledigt. Über die Motion entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Die parteiübergreifende Trägerschaft zeigt, dass der Rückhalt für eine faktenbasierte Überprüfung der Fuchsjagd auch ausserhalb klassischer Tierschutzkreise wächst.

Quellen

Hobby-Jäger an Zugs Jagd-Spitze: SVP wittert Amtsmissbrauch

Der Mann, der im Kanton Zug die Hobby-Jagd beaufsichtigen soll, jagt selbst, und genau diese Doppelrolle bringt ihm jetzt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein.

Eingereicht hat die Interpellation Philip C. Brunner, Fraktionspräsident der SVP im Zuger Kantonsrat.

Im Zentrum steht Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd im kantonalen Amt für Wald und Wild. Es ist nicht der erste Vorstoss gegen diesen Posten. Bereits 2024 monierte dieselbe Fraktion, Schlumpf sei ohne öffentliche Ausschreibung berufen worden, und zwar von seinem Parteikollegen und Vorgesetzten, dem Direktor des Innern Andreas Hostettler (FDP).

Der Vorwurf: Aufsicht über die eigene Hobby-Jagd

Brunner stört sich daran, dass Schlumpf für die Jagdaufsicht zuständig sei und zugleich selbst an der Hobby-Jagd teilnehme. Diese «Selbstbeaufsichtigung», so der SVP-Politiker, führe zu missbräuchlichem Verhalten. Konkret behauptet er, schriftliche Belege dafür zu haben, dass bei Schlumpfs Jagden auch Treiber ohne gültiges Jagdpatent mitgewirkt hätten. In Zug, einem reinen Patentjagd-Kanton, brauchen nicht nur die Schützinnen und Schützen, sondern auch die unbewaffneten Treiber einen gültigen Schein.

Für Brunner verschafft sich der Abteilungsleiter damit einseitige Privilegien, die bei anderen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern zu Bussen führen würden. Er spricht von «Amtsmissbrauch». Zusätzlich kritisiert er, dass Schlumpf regelmässig und ohne Bewilligung seinen Hund mit ins Büro bringe.

Die Direktion des Innern widerspricht

Der Kanton weist die Darstellung ungewöhnlich deutlich zurück, obwohl hängige Interpellationen normalerweise erst im Rahmen der formellen Regierungsantwort beantwortet werden. Laut einem Sprecher der Direktion des Innern liegt die Kontroll- und Bussenkompetenz nicht beim Abteilungsleiter, sondern bei den Wildhütern, die ausdrücklich nicht jagen dürften. Übrige Mitarbeitende des Amts dürften sich unter klar definierten Voraussetzungen beteiligen. Eine interne Weisung aus dem August 2025 regle die Rollen und den Umgang mit Interessenkonflikten.

Den Hauptvorwurf nennt der Sprecher nach aktuellem Kenntnisstand falsch. Schlumpf habe an zwei arbeitsfreien Nachmittagen mit gültigem Hochwildpatent an der Hochwildjagd teilgenommen. Anwesend gewesen sei eine Jagdlehrgängerin als Begleitperson ohne Patent, die er aber nicht betreut habe. Solche Begleitungen dienten der «Vermittlung jagdlicher Erfahrungen» und seien üblich und erlaubt. Beim Hund handle es sich um einen ausgebildeten Schweisshund für die Nachsuche verletzter Tiere, mit einer Bewilligung des Hochbauamts vom Juli 2024.

Der eigentliche Konflikt liegt tiefer

Ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen, müssen die Abklärungen zeigen. Bemerkenswert ist jedoch der Befund, der unabhängig vom Ausgang bestehen bleibt: An der Spitze der Zuger Jagdaufsicht steht ein Mann, der die Interessen der Hobby-Jägerschaft seit Jahren institutionell vertreten hat. Schon vor seiner Anstellung sass Schlumpf als «Vertreter der Jägerschaft» in der kantonalen Jagdkommission. Wer Wildtierbestände bewirtschaftet, Eingriffe plant und zugleich die eigene Tätigkeit kontrollieren soll, verkörpert einen klassischen Interessenkonflikt.

Selbst die entlastende Version des Kantons illustriert dieses Problem. Die für die Hobby-Jagd zuständige Behörde gibt jagdliches Wissen an Nachwuchskräfte weiter und beschreibt das als selbstverständlich. Genau dieses Muster, die enge personelle und kulturelle Verflechtung von Aufsicht und Hobby-Jagd, ist nicht auf Zug beschränkt. Vergleichbares ist etwa für die Jagdverwaltung St. Gallen dokumentiert, wo eine jagdnahe Stelle das Wolfsmanagement prägt, und grundsätzlich im Dossier zur Jäger-Lobby in der Schweiz. Dass die Politik die Hobby-Jagd schützt, ist dabei kein Zufall, sondern Teil desselben Systems.

Was eine glaubwürdige Aufsicht bräuchte

Eine Wildtierpolitik, die sich an Wissenschaft und Tierschutz orientiert, würde Interessenvertretung und Vollzug strikt trennen. Aufsicht, Bestandserhebung und Sanktionierung gehören in die Hände von Stellen, die personell nicht mit der Hobby-Jagd verbunden sind, wie das Dossier Hobby-Jäger regulieren, nicht die Beutegreifer ausführt. Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf, der die Jagd seit 1974 verboten hat und das Wildtiermanagement angestellten Berufs-Wildhütern überträgt. Das Genfer Modell ist kein folkloristischer Sonderfall, sondern ein über fünfzig Jahre erprobtes System mit hoher Artenvielfalt.

Die Frage nach der Neutralität der Zuger Jagdbehörde stellt sich derzeit besonders dringend. Der Kanton hat eine wissenschaftliche Abklärung zur Fuchsjagd eingeleitet, nachdem eine Petition deren biologische Grundlage in Zweifel gezogen hatte. Ob eine Behörde, die so eng mit der Hobby-Jagd verwoben ist, eine solche Prüfung unvoreingenommen führen kann, dürfte zu den wichtigsten offenen Fragen gehören, weit über die einzelne Personalie hinaus.

Lied: Der grüne Filz

Hobby-Jäger zu 11’200 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem sein Jagdhund vier Nachbarskatzen totgebissen hat

In Marburg in Hessen hat das Amtsgericht einen 78-jährigen Hobby-Jäger erneut verurteilt. Anlass des neuen Verfahrens war der Tod des Katers «Robin», der an Heiligabend 2024 vom Jagdhund eines Nachbarn getötet worden sein soll. Gegen den 78-Jährigen verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 11'200 Euro, also 80 Tagessätze, wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz.

Auch dieser Fall ist kein Einzelvorfall.

Kater «Robin» war nicht das erste Opfer von «Rufus», dem Deutsch-Drahthaar. Der Hund eines Marburger Jagdpächters hatte es offenbar auf die Haustiere der Nachbarin abgesehen: Vor Robin hatte Rufus bereits drei weitere Katzen der 78-jährigen Frau totgebissen. Schon 2025 stand der Hobby-Jäger deswegen vor Gericht. Gegen das damalige Urteil legte er Berufung ein. Sowohl das erste als auch dieses neue Urteil sind bisher nicht rechtskräftig.

«Aus dem Auto gesprungen»: Die Version des Hobby-Jägers

Vor Gericht schilderte der Hundeführer den tödlichen Vorfall an Heiligabend so: «Rufus» sei aus dem Auto gesprungen und plötzlich ohne Maulkorb losgerannt. Kater «Robin» sei in diesem Moment unter einem anderen Auto hervorgekommen, und der Hund sei nicht mehr zu halten gewesen.

Für das Amtsgericht war diese Darstellung kein Entlastungsargument, sondern das Kernproblem. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass bekannte Risiken stärker hätten abgesichert werden müssen. In der Verhandlung ging es unter anderem um einen möglichen Maulkorb oder eine frühere Sicherung des Hundes beim Transport. Entscheidend war für die Richterin nicht der Jagdtrieb des Tieres, sondern die Verantwortung des Halters. Weil die Gefahr bereits bekannt gewesen sei, seien zusätzliche Vorkehrungen nötig gewesen.

Mit anderen Worten: Wer weiss, dass sein Jagdhund Katzen reisst, und ihn trotzdem ohne Maulkorb aus dem Kofferraum lässt, nimmt den nächsten toten Kater billigend in Kauf.

Wenig Einsicht, viel Schadensbegrenzung

Der Verteidiger des Mannes erklärte, sein Mandant habe auf die früheren Vorfälle reagiert: Der Hund sei nur noch mit Leine auf dem Grundstück unterwegs und werde ansonsten im Haus gehalten. Ausserdem habe der Mann Zäune bestellt. Der Verteidiger wollte erreichen, dass der Hobby-Jäger lediglich verwarnt wird. Dem folgte das Gericht nicht.

Besonders pikant: Insgesamt soll der Hundehalter wenig Einsicht gezeigt haben. Laut einer Zeugin, die im Prozess aussagte, soll der Mann gesagt haben, er könne nichts dafür, wenn seine Nachbarin sich immer wieder eine neue Katze hole.

Die Schuld also nicht beim Halter, der seinen Hund nicht im Griff hat, sondern bei der Frau, die nach drei toten Tieren weiterhin nicht aufhört, Katzen zu lieben. Eine Argumentation, die die Haltung mancher Hobby-Jäger gegenüber dem Leben anderer Tiere recht präzise abbildet.

Kein Tierhalteverbot, aber ein deutliches Signal

Ein Tierhalteverbot verhängte das Gericht trotz der Verurteilung nicht. Nach Auffassung der Richterin sprechen die inzwischen getroffenen Massnahmen dagegen, dass sich ein ähnlicher Fall wiederholt. Für die betroffene Nachbarin ändert das wenig. Im Kern ging es im Verfahren nicht nur um eine Strafsache, sondern auch um den wiederholten Verlust mehrerer Haustiere. Ob der Beklagte auch gegen dieses Urteil Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.

Wenn der «gut abgerichtete» Jagdhund zum Killer wird

Der Fall reiht sich in eine lange Serie von Vorfällen ein, bei denen Jagdhunde ausser Kontrolle geraten, Haustiere reissen oder Nutztiere verletzen. Die Selbstdarstellung der Hobby-Jagd, wonach Jagdhunde besonders streng geprüft, brav und verlässlich seien, hält der Realität immer wieder nicht stand. Ein Deutsch-Drahthaar ist ein leistungsstarker Vorstehhund mit ausgeprägtem Beutetrieb. Wer ein solches Tier hält, übernimmt Verantwortung, und zwar für jedes einzelne Lebewesen, das in seine Reichweite kommt.

Dass es vier tote Katzen, zwei Gerichtsverfahren und eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe braucht, bis dieser Punkt ankommt, sagt mehr über die Hobby-Jagd-Kultur aus als jeder Imagefilm eines Jagdverbandes.

Lied:«Wenn die Hunde kommen»

Thurgau: Achter Reh-Wilderei-Fall in 17 Monaten

Die Kantonspolizei Thurgau meldet seit Januar 2025 bereits den achten Fall von Reh-Wilderei, zuletzt ein in Erlen verletzt verendetes Tier, das Stunden zuvor «unprofessionell und widerrechtlich» angeschossen worden war.

Am 5. Mai 2026 wurde im Garten einer Liegenschaft an der Hauptstrasse in Erlen ein totes Reh aufgefunden.

Die nachfolgenden Abklärungen der Kantonspolizei ergaben, dass das Tier mehrere Stunden zuvor an einem unbekannten Ort angeschossen worden war, dann verletzt geflohen war und schliesslich verendet war. Die Tat verstösst nach Mitteilung der Behörden gleich gegen drei Gesetze: das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz, namentlich gegen den Tatbestand der Tierquälerei.

Acht Fälle in siebzehn Monaten

Seit Januar 2025 ist dies bereits der achte dokumentierte Wilderei-Fall mit Rehen im Kanton Thurgau. Diese Frequenz lässt sich statistisch nicht mehr als Zufall einordnen, sie entspricht etwa einem aufgedeckten Fall alle zwei Monate, wobei die Dunkelziffer nach Einschätzung von Fachleuten erheblich höher liegt. Im selben Kanton wurden im Jagdjahr 2024 insgesamt 2’333 Rehe von der Hobby-Jägerschaft im Rahmen der regulären Hobby-Jagd erlegt. Die Reh-Wilderei findet also nicht in einem Vakuum statt, sondern in einem Umfeld, in dem das Schiessen auf Rehe administrativ und gesellschaftlich normalisiert ist.

Das Wort «unprofessionell» und seine Bedeutung

Die Kantonspolizei wählt in ihrer Mitteilung die Formulierung, das Tier sei «unprofessionell» geschossen worden. Damit beschreibt sie nicht nur einen unerlaubten Akt, sondern explizit auch ein mangelhaftes handwerkliches Niveau. Dieser Befund passt zur Einschätzung der IG Wild beim Wild, die in einer Untersuchung zum Schluss kam, dass die Hobby-Jägerschaft im Vergleich zu anderen Schützengruppen zu den schlechtesten gehört. Dass ein Tier nach einem Treffer verletzt flüchtet und Stunden später qualvoll verendet, ist nicht die seltene Ausnahme, sondern bei der Hobby-Jagd ein dokumentiertes strukturelles Problem.

Wer sind die Wilderer? Der Mythos vom Aussenseiter

In der öffentlichen Wahrnehmung wird Wilderei häufig mit nächtlichen Aussenseitern in Verbindung gebracht. Die dokumentierte Aktenlage in der Schweiz zeigt ein anderes Bild. Im Prättigau klärte die Kantonspolizei Graubünden 2021 zehn Fälle auf, in denen ein einheimischer Hobby-Jäger seit 2014 regelmässig Gams- und Rehböcke sowie nicht jagdbare Kronenhirsche ausserhalb der Jagdzeit erlegt hatte. Im Kanton Jura wilderten vier Hobby-Jäger, darunter ein Hilfswildhüter, zwischen 2002 und 2006 insgesamt 138 Rehe, 36 Hasen, 12 Wildschweine und 11 Gämsen. Die Übergänge zwischen lizenzierter Hobby-Jagd und Wilderei sind in der Realität fliessend.

Strukturelles Kontrollproblem im Revierjagd-System

Der Kanton Thurgau gehört zu den Revierjagd-Kantonen, in denen die Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften verpachten. Die Kontrolle der Hobby-Jagd ist in diesem System strukturell befangen. In den meisten Kantonen sind es die Jagdverwaltungen selbst, also Behörden, die institutionell mit der Hobby-Jägerschaft verflochten sind, die Verstösse ahnden sollen. Die Wildhut, die im Feld kontrolliert, ist personell deutlich unterbesetzt. Auf Hunderte von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern kommen in vielen Kantonen nur eine Handvoll Wildhüterinnen und Wildhüter.

Das Genfer Modell als Gegenentwurf

Im Kanton Genf wurde die Hobby-Jagd am 19. Mai 1974 per Volksabstimmung abgeschafft. Seither übernehmen professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die regulatorischen Aufgaben, die andernorts an die Hobby-Jagd delegiert sind. Die Soforttodrate professionellen Schiessens liegt mit rund 99,5 Prozent deutlich höher als jene der Hobby-Jagd. Mit einem solchen Modell wäre auch das Problem der Reh-Wilderei strukturell anders gerahmt: Wo es keine private Hobby-Jagd mit Pacht, Quoten und Streckendruck gibt, fehlen die wichtigsten Motive und Gelegenheiten der Wilderei aus der Hobby-Jägerschaft heraus.

Hinweise an die Notrufzentrale 117

Die Kantonspolizei Thurgau bittet die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen sowie Funde getöteter oder verletzter Wildtiere über die Notrufzentrale 117 zu melden. Jede Beobachtung kann ein Mosaikstein zur Aufklärung sein, eine Aufklärung, die in vielen anderen Schweizer Wilderei-Fällen aufgrund struktureller Schwächen scheitert.

Mehr zum Thema auf wildbeimwild.com: Kriminalität und Hobby-Jagd · Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz · Genfer Modell: Schweizer Kanton ohne Hobby-Jagd · Tessiner Hobby-Jäger als Wilderer verurteilt · Statistik tödlicher Jagdunfälle

Chinas Seidenstrasse treibt den TCM-Handel an

Die Expansion der Neuen Seidenstrasse ist nicht nur ein Infrastrukturprojekt, sondern auch ein Beschleuniger für den globalen Wildtierhandel. Neue Daten von Pro Wildlife zeigen, dass bedrohte Arten in TCM-Produkten weiterhin in Europa landen, trotz Artenschutzrecht und CITES-Kontrollen.

Die neue Studie von Pro Wildlife verknüpft die internationale Verbreitung der Traditionellen Chinesischen Medizin mit dem Ausbau chinesischer Handels- und Gesundheitsnetzwerke.

Laut der chinesischen Gesundheitsbehörde ist TCM inzwischen in 196 Staaten verbreitet; mehr als 100 TCM-Arzneimittel sind in Staaten der Belt-and-Road-Initiative registriert. Das ist aus Sicht des Artenschutzes brisant, weil die Nachfrage nach Wildtierbestandteilen dadurch nicht sinkt, sondern geografisch ausgedehnt wird.

Besonders problematisch ist der Mechanismus der Substitution: Wenn eine Art knapp oder stärker geschützt wird, weicht die Nachfrage oft auf nächste Arten aus. Pro Wildlife beschreibt genau diesen Effekt bei Nashornhorn, Saiga-Horn, Schildkrötenpanzer, Rochenbestandteilen und Fisch-Schwimmblasen. Die Studie stützt damit die bekannte Logik des Wildtierhandels: Verbote allein reichen nicht, wenn neue Ersatzarten dieselbe Nachfrage bedienen.

TCM und Artenverlust

Die von Pro Wildlife genannten Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Druck auf Wildtierpopulationen ausfällt. Nashornhorn und Saiga-Horn werden in der TCM traditionell gegen Fieber und zur «Entgiftung» eingesetzt, obwohl es sich biologisch vor allem um Keratin handelt. Bei Fisch-Schwimmblasen verschiebt sich die Nachfrage laut Studie von fast ausgerotteten Arten wie Totoaba und Bahaba auf grosse Umberfische; inzwischen seien mehr als 110 Staaten in diesen Handel involviert.

Das heisst für den Artenschutz: Je globaler die Vermarktung, desto grösser das Risiko, dass lokal geschützte Arten in neuen Absatzmärkten wieder auftauchen. Genau deshalb ist die Verbindung von Handelsinfrastruktur, Online-Vertrieb und medizinischer Nachfrage so problematisch. Der Ausbau der Seidenstrasse verstetigt nicht nur Warenströme, sondern auch die Vermarktungstruestücke für bedrohte Tiere.

Europa ist betroffen

Europa ist nicht nur Transitregion, sondern auch Absatzmarkt. Pro Wildlife verweist darauf, dass in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz TCM-Präparate mit Wildtierbestandteilen erhältlich seien, etwa mit Schildkrötenpanzer oder Seepferdchen. Für die EU meldete die Organisation für 2021 bis 2023 mehr als 100’000 medizinische Präparate mit Bestandteilen international geschützter Tierarten, die beschlagnahmt wurden.

In der Schweiz ist die Lage rechtlich klarer als der Markt: Das BLV vollzieht CITES, und geschützte Arten dürfen nicht in einem Ausmass der Natur entnommen oder gehandelt werden, das ihre Bestände gefährdet. Trotzdem zeigt der Vollzug mit wiederkehrenden Beschlagnahmungen, dass Artenschutz an der Grenze und im Onlinehandel regelmässig unterlaufen wird. Genau dort liegt die Lücke, die TCM-Anbieter ausnutzen können.

Was die Schweiz tun sollte

Für die Schweiz ergeben sich drei konkrete Hebel. Erstens braucht es strengere Kontrollen im Onlinehandel und bei Importen von TCM-Präparaten mit Tierbestandteilen, insbesondere dort, wo die Herkunft kaum nachweisbar ist. Zweitens braucht es mehr Transparenz gegenüber Praxen, Apotheken und Konsumentinnen und Konsumenten, damit sie wissen, dass «Tradition» nicht automatisch rechtfertigt, bedrohte Arten zu verwerten.

Drittens sollte die Schweiz die CITES-Vollzugspraxis konsequent auf die neuen Handelsrouten der Belt-and-Road-Expansion ausrichten. Wenn ein Weltmarkt für Wildtierprodukte in 196 Staaten aktiv beworben wird, genügen punktuelle Beschlagnahmungen nicht. Nötig ist eine Politik, die Nachfrage senkt, nicht bloss Symptome einsammelt.

Vegan leben, Hobby-Jagd ablehnen: Warum eine neue Studie zu 2161 Veganern auch Hobby-Jagd-Gegner betrifft

Eine neue Befragung von 2161 vegan lebenden Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zeichnet das bisher genaueste Bild der veganen Community im deutschsprachigen Raum. Das Ergebnis ist nicht nur für die Ernährungssoziologie spannend, sondern auch für die Debatte um die Hobby-Jagd: Wer konsequent ohne Tierleid lebt, kommt an der Kritik der Hobby-Jagd nicht vorbei.

Der Psychologe Guido F. Gebauer hat für das Portal vegan.eu vier unterscheidbare Gruppen identifiziert: einsatzorientierte Veganer (50,8 %), Lebensstil-Veganer (33,0 %), pragmatische Veganer (13,1 %) und vegane Grenzgänger (3,1 %).

Mehr als 83 Prozent leben hoch konsequent, vermeiden tierische Stoffe in Lebensmitteln ebenso wie in Materialien und lehnen «vergnügungsorientierte Tierhaltung» ab.

Genau hier beginnt die Brücke zur Jagdkritik. Denn Hobby-Jagd ist nichts anderes als die radikalste Form der vergnügungsorientierten Tiernutzung: das Töten frei lebender Wildtiere zum persönlichen Vergnügen, getarnt als «Hege», «Tradition» oder «Naturschutz».

Wer Tierleid vermeidet, kann Hobby-Jagd nicht legitimieren

Die ethische Logik veganer Lebensweise und konsequenter Hobby-Jagd-Kritik ist deckungsgleich. Beide Positionen gehen davon aus, dass ein empfindungsfähiges Tier ein Eigeninteresse am eigenen Leben hat und nicht für menschliches Vergnügen, sportlichen Wettkampf oder kulinarische Bequemlichkeit getötet werden darf.

Was Veganerinnen und Veganer im Supermarkt entscheiden, entscheiden Hobby-Jagd-Gegner im Wald: kein Tierprodukt, kein Schuss, kein toter Körper für die Vitrine. Der Unterschied liegt nur im Schauplatz, nicht in der Haltung.

Besonders aufschlussreich ist der Befund zur grössten Gruppe, den einsatzorientierten Veganern. Sie verbinden konsequente Lebenspraxis mit politischem Engagement für Tierrechte. Genau dieses Profil findet sich auch bei den aktivsten Hobby-Jagd-Kritikern: Menschen, die nicht nur privat verzichten, sondern öffentlich Position beziehen gegen Treibjagden, Fallenstellerei, Baujagd und die systematische Verfolgung von Beutegreifern wie Wolf, Luchs und Fuchs.

Das Hobby-Jagd-Argument bricht zusammen

Die Hobby-Jagd-Lobby beruft sich gern auf «Notwendigkeit», «Regulation» und «ökologischen Auftrag». Die Existenz von 2161 Veganerinnen und Veganern, die ohne ein einziges totes Tier auskommen, demontiert das Notwendigkeitsargument auf der Konsumseite. Und zahlreiche wildbiologische Befunde demontieren es auf der Regulationsseite: Funktionierende Ökosysteme regulieren sich über Beutegreifer und natürliche Bestandsdynamik, nicht über den Hobby-Schützen im Tarnanzug.

Wer vegan lebt, beweist mit dem eigenen Körper, dass tierische Produkte verzichtbar sind. Wer die Hobby-Jagd kritisiert, zieht die logische Konsequenz auch für das frei lebende Wildtier: Es ist genauso wenig zum Töten da wie das Hausschwein oder die Milchkuh.

Vegane Bewegung und Hobby-Jagd-Kritik gehören zusammen

Die Studie zeigt, dass die vegane Identität bei der grössten Gruppe tief verankert ist und bis in die Partnerwahl reicht. Diese Konsequenz ist die natürliche Verbündete einer konsequenten Hobby-Jagd-Kritik. Beide Bewegungen brauchen einander: Die vegane Community liefert die ethische Grundlage, die Hobby-Jagd-Kritik überträgt sie auf den letzten grossen blinden Fleck, das Wildtier im sogenannten Revier.

Wer im Supermarkt zur Hafermilch greift, sollte im Herbst nicht schweigen, wenn die Treibjagdsaison beginnt. Und wer gegen die Hobby-Jagd schreibt, sollte sich fragen, was auf dem eigenen Teller liegt. Konsequenz kennt kein Sortiment.

Italien treibt Jagdreform mit Lockerungen für Wolf, Steinbock und Wildvögel voran

Italiens Senat treibt eine Jagdreform voran, die den Wolf herabstuft, Steinbock, Wildgans und Stadttaube zum Abschuss freigibt und zivilen Ungehorsam gegen die Hobby-Jagd unter Strafe stellt.

Am 13. Mai 2026 haben die vereinten Senatskommissionen für Umwelt und Landwirtschaft die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf DDL 1552, auch DDL Malan genannt, durchgewinkt.

Das Paket erweitert die Liste der jagdbaren Arten um Steinbock, Wildgans und Stadttaube, hebt den strengen Schutzstatus des Wolfs auf und erklärt Sardinien zum «einheitlichen Jagdgebiet» bis an die Küsten, mit kollektiver Treibjagd auf Wildschweine sogar im Schnee. Ein weiterer Passus verbietet jede Handlung, die die Hobby-Jagd behindert, ausdrücklich auch den gewaltfreien Bürgerprotest. Hinzu kommen die Öffnung staatlicher Forste für die Hobby-Jagd, das Schiessen vom Ruderboot, Nachtzielgeräte mit Restlichtverstärkern, die nach der Berner Konvention untersagt sind, und die uneingeschränkte Mobilität für Zugvogel-Jägerinnen und -Jäger zwischen den Regionen.

Brüssel warnt, Rom zuckt mit den Schultern

Die EU-Kommission hat Rom im Dezember 2025 einen Brief geschickt, in dem sie Unvereinbarkeiten mit der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie auflistet, insbesondere die Ausnahmeregelungen zum Jagdkalender und die Bejagung über die zulässige Saison hinaus. Italien steht ohnehin bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Ausnahmen für geschützte Arten, der Verwendung von Lockvögeln und der Bleimunition in Feuchtgebieten, die das Grundwasser gefährdet. Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida wischte die Mahnung mit den Worten beiseite, die Regierung halte die Gesetzgebungsarbeit nicht «wegen eines Schreibens eines Bürokraten» auf. Das Schreiben der Kommission wurde laut Tier- und Naturschutzverbänden monatelang von der Regierung Meloni unter Verschluss gehalten. 58 Verbände, darunter WWF Italia, LIPU, LAV, ENPA und LAC, haben Premierministerin Meloni schriftlich aufgefordert, den DDL zu stoppen.

Vom Symbol der Alpen zur Schiessbudenfigur

Der Steinbock war im 19. Jahrhundert auf dem italienischen Versant der Alpen fast ausgerottet und wurde nur durch das Königliche Reservat von 1836 und den 1922 gegründeten Nationalpark Gran Paradiso vor dem Verschwinden bewahrt. Heute zählt der italienische Bestand rund 15’000 Tiere. Die Liga zur Abschaffung der Jagd (LAC) bezeichnet die Öffnung als ökologische Verwüstung und vergleicht den Abschuss eines Tieres, das sich Menschen oft auf wenige Meter nähern lässt, mit dem Erschiessen von «Jungtieren im Gehege». Auch die seltene Wildgans, die jeden Winter Tausende Vogelbeobachterinnen und Vogelbeobachter in die Lagunen von Venedig und Friaul zieht, soll künftig auf der Abschussliste stehen. Die Aufnahme der Stadttaube wertet Europa-Abgeordneter Andrea Zanoni als offene Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Wolf-Herabstufung als europäisches Lehrstück

Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» wurde am 11. März 2026 vom italienischen Senat formal abgesegnet. Sie folgt einer Änderung der Berner Konvention, die ihrerseits laut der Large Carnivore Initiative for Europe der IUCN nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Daten beruht. Der Wolfsforscher Luigi Boitani, emeritierter Professor für Zoologie an der römischen Universität La Sapienza, spricht von einer Entscheidung, die «das Ergebnis einer politischen Lobby» sei. Konkret bedeutet die Herabstufung, dass Regionen Managementpläne mit selektiven Abschüssen aufstellen können, ohne dass jeder einzelne Tötungsakt mehr individuell geprüft werden muss. Eine Öffnung der Hobby-Jagd auf den Wolf ist damit zwar nicht automatisch verbunden, der Schutzrahmen wird aber strukturell aufgeweicht.

Was die Schweizer Debatte daraus lernen muss

Zwischen 2007 und 2025 starben in Italien laut Daten der italienischen Tier- und Naturschutzkoalition 462 Menschen durch Schüsse aus Jagdgewehren. Während Rom die Hobby-Jagd ausweitet, zeigt der Kanton Genf seit 1974, dass professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Aufgabe besser, sicherer und kostengünstiger übernehmen als rund 400 frühere Hobby-Jäger. Das italienische Beispiel passt zu einem europäischen Muster: Sobald nationale Jagdlobbys parlamentarische Mehrheiten finden, werden Arten- und Tierschutzstandards aufgeweicht, EU-Recht überdehnt und Bürgerprotest kriminalisiert. Die Frage, die der Beitrag in VDnews stellt, gilt deshalb auch in der Schweiz: Wie lange darf die Tutela der Biodiversität an eine bewaffnete Freizeitlobby delegiert werden?

Vertiefende Analysen zur jagdfreien Alternative finden sich im Dossier Genf und das Jagdverbot, im Argumentarium für professionelle Wildhüter und im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen.